Dienstradleasing bei Zweirad Wermes.
Lassen Sie sich von uns beraten.
Der Staat fördert Radfahren
Der Gesetzgeber hat entschieden Dienstfahrräder mit Dienstwagen gleichzustellen. Das geleaste Fahrrad oder E-Bike kann vom Arbeitnehmer für jeden Zweck genutzt werden, sei es um zur Arbeit zu fahren, für die Freizeit oder für den Sport.
Seit dem 1.1.2019 können Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende noch mehr vom Dienstrad-Leasing profitieren, weil die Privatentnahmebesteuerung wegfällt.
Die Leasingraten von einem oder zwei Dienstfahrrädern oder Dienst-E-Bikes können per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer, reduzierter Lohnsteuer und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch das Dienstrad-Leasing. Je nach individueller Situation können bis zu 40% und mehr Kosten gespart werden. Zusätzlich bringt
die Förderung der Fahrrad- und E-Bike-Mobilität zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 2020 hat sich die 0,5% Regel für alle Pedelecs sogar auf nur 0,25% halbiert.
Warum bei Zweirad Wermes?
Wir bieten umfassende Informationen zum Thema Leasing und natürlich optimale Leistungen rund ums Rad!
✔ Zusammenarbeit mit allen namenhaften Leasing-Firmen
✔ Vergleich der verschiedenen Leasing-Konditionen
✔ Unterstützung bei der Abwicklung des Leasings
✔ Beratung und Vorführung, auf Wunsch auch in Ihrem Unternehmen
✔ Vollservice-Betreuung während der Leasing-Laufzeit
✔ Große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes
Kurz gesagt: Rundum sorgloses Dienstrad-Fahren!
Wie läuft es ab?
1. Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und informieren Sie über die besten Leasing-Konditionen, damit Sie sich für die richtige Leasinggesellschaft entscheiden.
2. Leasing-Gesellschaft auswählen
Nach der Entscheidung über eine Leasing-Gesellschaft können Sie Ihre Mitarbeiter informieren.
3. Vertrag ausfüllen und Gehaltsabrechnung ändern
Wir sorgen für die richtigen Vertragsunterlagen für Ihre Personal-Abteilung. Sie schließen einen vorgefertigten Überlassungsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab und können die Abrechnung per Gehaltsumwandlung abwickeln.
Steuern und Kosten sparen
Der Gesetzgeber möchte das Radfahren fördern und bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern Spar- und Steuervorteile durch Dienstradleasing an.
Auch Arbeitgeber profitieren
Arbeitgeber, die Leasing ermöglichen, nutzen nicht nur geldwerte Vorteile, sondern profitieren von zufriedeneren und motivierteren Mitarbeitern.
Für Gesundheit und Umwelt
Wer mehr Rad fährt stärkt seine Gesundheit. Und wer statt mit dem Auto zu fahren radelt, schont zudem die Umwelt.
Wie alles funktioniert, erklären wir gerne in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch. Füllen Sie einfach die unten stehenden Felder aus; wir werden dann in Kürze auf Sie zukommen.